Mit Wirkung ab 17. Januar tritt eine neue Corona-Verordnung für Schulen in Kraft. Das Wichtigste auf einen Blick:
- bis Mitte März wird dreimal die Woche getestet
- die Testpflicht besteht auch für Geimpfte und Genesene
- bei einem positiven PCR-Test gibt es keine Absonderungspflicht für Mitschüler, das heißt in der Regel müssen auch Kontaktpersonen und/oder Sitznachbarn nicht in Quarantäne
- nur in Einzelfällen kann eine Absonderung in Betracht kommen, zum Beispiel bei vorheriger Nichteinhaltung von Schutzmaßnahmen
- eine infizierte Person (PCR-Test positiv) muss für sieben Tage in Quarantäne
Weitere Informationen auf der Seite des Ministeriums.