Neue Test- und Quarantäneregeln!!! (ab 17. Januar)

Mit Wirkung ab 17. Januar tritt eine neue Corona-Verordnung für Schulen in Kraft. Das Wichtigste auf einen Blick:

  • bis Mitte März wird dreimal die Woche getestet
  • die Testpflicht besteht auch für Geimpfte und Genesene
  • bei einem positiven PCR-Test gibt es keine Absonderungspflicht für Mitschüler, das heißt in der Regel müssen auch Kontaktpersonen und/oder Sitznachbarn nicht in Quarantäne
  • nur in Einzelfällen kann eine Absonderung in Betracht kommen, zum Beispiel bei vorheriger Nichteinhaltung von Schutzmaßnahmen
  • eine infizierte Person (PCR-Test positiv) muss für sieben Tage in Quarantäne

Weitere Informationen auf der Seite des Ministeriums.